1. Von Privat für Privat
Die Kleidertauschbörse ist nicht nur für Privatpersonen zulässig. Gewerbetreibende können hier nicht teilnehmen.
2. Maximale Stückzahl
Damit wir nicht in Kleidung untergehen bitten wir um eine maximale Stückzahl an Kleidung von 30 Stück pro Person.
3. Für Schwechater:innen
Die Veranstaltung richtet sich hauptsächlich an Schwechater:innen und Einwohner:innen aus den Katastralgemeinden.
4. Zustand der Kleidung
Wir bitten nur um gewaschene und gut erhaltene Kleidungsstücke.
5. Haftung
Die Grüne Zukunft Schwechat übernimmt keine Haftung über verlorene, fehlende oder beschädigte Ware. Die gesamte Haftungserklärung ist auf gzs.waldhoer.org/haftung einsehbar.
6. Übrige Kleidung
Wir behalten uns das Recht vor, verlorene oder am Ende der Veranstaltung übrig gebliebene Kleidung zu entsorgen, spenden oder verkaufen.
7. Besuch und Grundwerte
Wir behalten uns das Recht vor, Personen der Veranstaltung zu verweisen. Die Grundlage dafür beruht auf den diesigen Veranstaltungsregelungen sowie den Vereinsgrundsätzen.
Haftungserklärung für die Kleidertauschbörse des Vereins Grüne Zukunft Schwechat
1. Keine Haftung für verlorengegangene Gegenstände
Der Verein Grüne Zukunft Schwechat übernimmt keine Haftung für abhandengekommene, vertauschte oder gestohlene Gegenstände. Jede Person ist selbst für die Aufbewahrung ihrer mitgebrachten Sachen verantwortlich.
2. Sorgfältige Durchführung nach bestem Wissen und Gewissen
Die Veranstaltung wird nach bestem Wissen und Gewissen organisiert und betreut. Dennoch können wir keine Garantie für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Zustand der angebotenen Gegenstände übernehmen.
3. Keine Haftung für Sachschäden
Für Schäden an mitgebrachten oder getauschten Gegenständen wird keine Haftung übernommen. Alle Teilnehmenden handeln eigenverantwortlich und prüfen die Gegenstände vor Ort selbstständig.
4. Eigentumsübergang nach Veranstaltungsende
Nicht abgeholte oder übrig gebliebene Gegenstände gehen nach Ende der Veranstaltung in das Eigentum des Vereins Grüne Zukunft Schwechat über. Der Verein behält sich vor, diese Gegenstände weiterzugeben, zu spenden oder fachgerecht zu entsorgen.